Im Examen wird die Lösung von Fällen verlangt. Mit den Fallrepetitorien
werden die Examensanforderungen in den relevanten Fächern abgedeckt. Ihr
besonderer Vorzug liegt darin, daß sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Juristische Streitfragen werden unter Hinweis auf die in Rechtsprechung und
Literatur vertretenen Auffassungen nur in dem Maße dargestellt, in dem
ihre Behandlung im Examen erwartet wird. Diese Konzentration ermöglicht es,
den Umfang der Fallrepetitorien so zu halten, daß alle examensrelevanten
Rechtsgebiete in überschaubarer Zeit durchgearbeitet werden können.