Von den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sind vor allem
Klein- und Mittelbetriebe betroffen. Diese haben Vorschriften und vor
allem etappenweise Inkrafttretensbestimmungen besonders zu beachten.
Neben verschiedenen anderen Definitionen und Bestimmungen wurden
insbesondere drei neue Begriffe in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
eingeführt: Evaluierung, Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventdienste.
In diesem Band werden vor allem diese drei neuen Rechtsinstitute genau
besprochen und erläutert. Im Ergänzungsheft: Novelle zum
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Verordnung über Sicherheitstechnische Zentren.