Aussergerichtlicher Tatausgleich und Rechtsauskunft
Projektstudie
Der Außergerichtliche Tatausgleich (ATA, @ 90g Strafprozessordnung),
"Flaggschiff" des Diversionspaketes, wird im Modellversuch durch eine
zusätzliche Serviceeinrichtung bereichert: Anwaltliche Rechtsinformation in
den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle des ATA Wien soll v.a. Wiedergutmachungsfragen
der Klienten konkretisieren und so dem Anspruch einer Qualitätssteigerung
im juristischen Prozedere gerecht werden. Die Autorin begleitet, dokumentiert und
evaluiert das Projekt als externe Forscherin und analysiert Zufriedenheit
und Einschätzungen der beteiligten Probanden sowie Auswirkungen dieser
Innovation auf die Mediation. Dies wird durch theoretische Informationen
über die rechtlichen Grundlagen des ATA, das Verhältnis zwischen ATA und
Mediation und die Position des Rechtsanwaltes bei der außergerichtlichen
Streitbeilegung abgerundet.
Der Modellversuch wurde nicht nur von nahezu allen Beteiligten sehr positiv
aufgenommen, er wurde auch in der parlamentarischen Debatte zur Diversion
ausnahmslos äußerst lobend erwähnt.