Die Tätigkeit des Gesetzgebers im Jahr 2000 brachte umfangreiche Änderungen im
Bereich des Arbeitsrechts und des Sozialrechts. Zentrale Bereiche wie
Krankenstand und Urlaub sind ebenso betroffen wie das Pensionsversicherungsrecht,
wo es zu einer Anhebung des Pensionsanfallalters gekommen ist.