Schriften zum Bildungsrecht und der Bildungspolitik
Durch das im Jahr 1993 in Kraft getretene Fachhochschulstudiengesetz (FHStG)
wurde in Österreich bildungspolitisches Neuland betreten: Einerseits sind
auf der Basis des FHStG erstmals auch juristische Personen des privaten
Rechts in der Lage, Bildungsangebote postsekundärer Ebene zu etablieren, und
zum anderen handelt es sich beim FHStG um ein sehr knapp gehaltenes
Planungsgesetz. Die mit der Konzeption des FHStG als Planungsgesetz
verbundene Konsequenz besteht vor allem darin, dass die gesetzlich
vorgegebenen Ziele und Grundsätze für die einzelnen Akteure im
Fachhochschulbereich eine breite Aufgriffsfläche für die Entwicklung von
Eigenkreativität bieten, die den Grundstein für flexibles und rasches Agieren
sowie für Variantenreichtum verkörpert. Bei all dem steht die Sicherung
eines hochwertigen Niveaus der Ausbildungsqualität im Mittelpunkt aller
bisherigen und wohl auch künftigen Entwicklungstendenzen.