Ausgleich und Abweichungen von Rechtsvorschriften i.d. EG
Einzelstaatliche Handlungsbefugnisse nach Artikel 95
Absatz 4 EG-Vertrag
Der europäische Binnenmarkt fordert eine stete Angleichung innerstaatlicher
Rechtsvorschriften.
* Bedeutet die Rechtsharmonisierung das Ende einzelstaatlicher
Handlungsspielräume?
* Welche Kompetenzen bleiben dem einzelnen Mitgliedstaat, wenn auf
Gemeinschaftsebene Rechtsangleichungsmaßnahmen gesetzt wurden?
Die rechtliche Bestandsaufnahme konzentriert sich auf die im Binnenmarkt
zentrale Abweichungskompetenz Artikel 95 Absätze 4 und 5 EG-Vertrag,
zeigt jedoch auch über das europäische Gemeinschaftsrecht hinausreichende
Gestaltungsspielräume des Einzelstaates auf.