Die Bedeutung der Beteiligung am Delikt der fahrlässigen Krida reicht weit über
den strafrechtlichen Bereich hinaus. Im Insolvenzfall stellt sich nämlich auch
im Schadenersatzrecht die Frage nach dem Verantwortlichen. Dies sind oftmals
nicht nur die Geschäftsführer selbst, sondern auch jene wirtschaftlich
potente Personen, welche die Unternehmensleitung maßgeblich beeinflussen.
Die zivilrechtliche Rechtsprechung stützt die Haftung letztgenannter auf die
Beteiligung an fahrlässiger Krida, welche als Schutzgesetz zugunsten der
Unternehmensgläubiger angesehen wird. Die Beteiligung an diesem Delikt
gewinnt dabei als Vorfrage entscheidende Bedeutung.
Das Buch stellt im ersten Abschnitt die allgemeinen Vorraussetzungen einer
möglichen Beteiligung an diesem Delikt dar. In einem zweiten Abschnitt wird
sodann auf die Verantwortlichkeit einzelner Personengruppen eingegangen. Der
Bogen wird dabei von Unternehmensberatern, Abschlußprüfern und Gesellschaftern
bis hin zu den Kreditgebern gespannt. Erläuterungen zur Haftung im
Konzernverhältnis und zur Ausgestaltung einzelner Sorgfaltspflichten runden
das Bild ab.
Im Anhang wird der Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 1998 in bezug
auf die Beteiligung am Delikt der fahrlässigen Krida beleuchtet.