Die Republik Österreich hat wie jeder andere Gläubiger (z.B. Kreditunternehmen,
Versicherungen, Arbeitnehmer) ein Interesse an der Einbringlichmachung
ihrer Forderungen bzw. der Abwehr unbegründet erhobener Ansprüche.
Die Besonderheit in Bezug auf Abgabenforderungen liegt darin, dass der
Republik Österreich - ebenso den Ländern und Gemeinden - das Wahlrecht
eingeräumt wird, zur Hereinbringung ihrer Forderungen das gerichtliche
Exekutionsverfahren einzuleiten. Sie hat aber auch die Möglichkeit, im Fall
einfacherer Exekutionsverfahren, diese nach den Bestimmungen der AbgEO
selbst, also quasi "in house", zu betreiben.
Das neue Werk bietet - erstmals seit knapp 40 Jahren - eine praxisgerechte
Kommentierung der AbgEO.